Parkregelung Freudenbergstraße auf der A66-Brücke
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 23.05.2002
Brücken über Autobahnen und Schnellstraßen dienen in den letzten Jahren vermehrt als Parkplätze für Autos, die nur oder hauptsächlich zu Reklamezwecken dort abgestellt werden. Wird das Parken für Lastkraftwagen untersagt, tauchen plötzlich Personenwagen mit hohen Dachkonstruktionen auf, die fahrbaren Litfaßsäulen gleichen. Dadurch wird der in vielen Gegenden ohnehin knappe Parkraum zweckentfremdet.
Dies ist auch der Fall in der Freudenbergstraße. Betroffen ist der Parkstreifen auf der Autobahnbrücke über die A66. Dadurch gehen auch Kundenparkplätze für die angrenzende Gärtnerei Träger verloren.
Deshalb bitte ich den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Parkerlaubnis für Personenwagen im Parkstreifen auf der Autobahnbrücke Freudenbergstraße über die A66 durch Parkscheiben-Regelung zumindest während der Geschäftszeiten der Gärtnerei auf zwei Stunden zu beschränken.
Bemerkungen:
Durch den anwesenden Leiter des für Schierstein zuständigen Polizeireviers, Herrn Mosler, wurden wir informiert, dass § 33 der Straßen-Verkehrsordnung schon jetzt erlaubt, gegen derartige Fahrzeuge vorzugehen. Deshalb wurde beschlossen, diesen Weg zu beschreiten.
Im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirats am 20.06.2002 wurde uns
dann allerdings berichtet, dass die Rechtslage doch nicht so eindeutig ist und derzeit vom Regierungspräsidium in Kassel geprüft wird.
Inzwischen ist der Wagen entfernt worden, genau wie weitere Fahrzeuge der selben Firma auf anderen Autobahnbrücken.
Da aber die offizielle Antwort des Regierungspräsidiums in Kassel immer noch nicht vorliegt und erneut Unternehmen die Autobahnbrücke als Dauerparkplatz für ihre „Werbeträger“-Fahrzeuge missbrauchen, wurde das Thema durch die Arbeitsgruppe Verkehr erneut auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.05.2003 gebracht.