Entschlammung des Schiersteiner Hafens
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 17.11.2004
Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss des Magistrats 0938 „Entschlammung Schiersteiner Hafen und Floßhafen Kostheim“ vom 26.10.2004 und bittet alle Beteiligten, sich für eine zügige Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen einzusetzen.
Begründung:
Am 24.10.2002 wurden dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Magistratsvorlage 02-V-36-0014 mit dem Titel „Bericht über umwelttechnische Untersuchungen im Hafenbecken des Schiersteiner Hafens“ vorgestellt. Dort kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass „ein mittelfristiger Handlungsbedarf aus wasserbehördlicher Sicht im Sinne einer Sanierung durch Aushub gegeben ist“, fordert ein Badeverbot und formuliert den Satz „Eine Gefährdung für das Schutzgut Wasser liegt eindeutig vor, da einige der untersuchten Schadstoffe wie z.B. Tributylzinn wasserlöslich sind“.
Trotz der zu erwartenden Kosten ist es wichtig, dass unser wundervolles Naherholungsgebiet „Schiersteiner Hafen“ bald ohne gesundheitliche Gefahren sinnvoll genutzt werden kann.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Da der überwiegende Teil der Kosten vom Bund getragen werden müsste, finden zur Zeit eher zähe Verhandlungen statt, die bislang noch nicht zum Erfolg geführt haben.