Weitere Lärmschutzmaßnahmen an der A66
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 06.06.2006
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen und Termine für weiteren Lärmschutz an der A66 im Bereich Hardt- und Vogesenstraße aufzuzeigen, da dort offenbar immer noch Lärmsanierungswerte überschritten werden.
Begründung:
Die Lärmschutzwand an der Hardtstraße hat nach den uns vorliegenden Messergebnissen für eine Verbesserung der Situation gesorgt. Dennoch liegen viele Mittelungspegel nach wie vor deutlich über den für ein „Allgemeines Wohngebiet“ gültigen Grenzwerten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht.
Außerdem werden die Grenzwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts als Lärmsanierungswerte auch mit Lärmschutzwand speziell in der Hardt- und Vogesenstraße fast erreicht und nachts an einer Stelle sogar überschritten:
Vogesenstraße 02.-03.11.2005 22:00-06:00 Uhr: 62,1 dB(A)
Quelle für die Messergebnisse und Grenzwerte: Schreiben des Dezernenten für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Prof. Dr.-Ing. Pös, vom 13.01.2003, 17.11.2005 und 24.04.2006.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Das oben erwähnte Schreiben vom 24.04.2006 ist die Reaktion auf unseren Antrag in der Sitzung am 06.12.2006.
In der Antwort vom 15.08.2006 wurden wir vom Dezernat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr auf die Zuständigkeit des Bundes für den passiven und aktiven Lärmschutz an der A66 hingewiesen. Dort stehen aber genau wie im Haushalt der Landeshauptstadt keine Mittel für weitere Maßnahmen bereit. Der Brief schließt mit einem Hinweis auf die Richtlinie der Europäischen Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Nach dieser Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 30.06.2007 den Umweltlärm von Straße, Schiene, Flugzeugen und Industrie für solche Gebiete neu zu erfassen, in denen die Lärmbelästigung 65 db(A) am Tage und 55 db(A) in der Nacht überschreitet. Auf der Basis dieser Werte sind dann bis Juli 2008 Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen.
Termine für die Umsetzung dieser Aktionspläne werden in dem Schreiben leider nicht genannt.
Zumindest die Vorstellung der angekündigten Lärmaktionspläne wurde aber von uns nach Ablauf der oben genannten Frist durch einen weiteren Antrag eingefordert.