Fütterungsverbot am Schiersteiner Hafen
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 08.03.2007
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Schiersteiner Hafen durch geeignete Schilder ein Fütterungsverbot für Wasservögel zu erlassen und die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren.
Begründung:
Die Wasserqualität im Schiersteiner Hafen war mehrfach Thema im Ortsbeirat. Besonders im Sommer hat auch die intensive Fütterung der Wasservögel ihren Anteil an den auftretenden Problemen. Für die Wasservögel selbst ist die Fütterung ebenfalls eher schädlich.
Da ein derartiges Fütterungsverbot auch im Interesse der Wassersportvereine sein müsste, wäre es eventuell sinnvoll, die Schilder beispielsweise in geschützten und normalerweise abgesperrten Stegbereichen anzubringen, um einer Demontage oder Beschädigung durch so genannte Tierfreunde vorzubeugen.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde von uns während der Sitzung ergänzt um die Bitte, die Verbotsschilder zusätzlich mit einer gut nachvollziehbaren Begründung zu versehen. Diese erweiterte Fassung wurde dann gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Als Zwischenbescheid erhielten wir einen Brief des damaligen Stadtrats Grella, dass ein Füttern von Wasservögeln im Hafenbecken nach der Gefahrenabwehrverordnung längst verboten sei. Dieses Verbot werde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Verkehrsüberwachung und Gefahrenabwehr im Rahmen des Streifendienstes und der vorhandenen Kapazitäten auch kontrolliert.
Ein Verstoß kann allerdings nur dann wirklich geahndet werden, wenn entsprechende Schilder vorhanden sind. Deshalb wurde ab Frühjahr 2008 damit begonnen, an fünf ausgewählten Stellen die Verbotsschilder anzubringen. Das obige Bild zeigt das Schild an der neuen Hafenpromende.