A66-Lärmmessungen zwischen Schönau- und Freudenbergstraße
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 21.08.2008
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der A66 zwischen Schönau- und Freudenbergstraße Lärmmessungen durchführen zu lassen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vorzustellen. Dabei soll speziell auch die Belastung der Wohnhäuser am nördlichen Ende der Eisenmännchen- und der Ringofenstraße ermittelt werden.
Außerdem bitten wir um Information, woraus der in der Lärmkartierung der Landeshauptstadt Wiesbaden eingezeichnete Schallschutz am südlichen Rand der A66 zwischen Freudenberg- und Ringofenstraße besteht.
Begründung:
Auf massive Beschwerden von Anwohnern des oben genannten Bereichs gab es vom zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen die Antwort, die Belastung läge unter den zulässigen Grenzwerten. Deshalb seien kurzfristige Maßnahmen nicht möglich. Es werde lediglich darüber nachgedacht, Flüsterasphalt bei der in einigen Jahren fälligen Fahrbahnsanierung zu verwenden.
Auf telefonische Rückfrage erfuhr ich, dass die den Anliegern genannten Werte mit Hilfe eines Modells errechnet wurden. Es sind also in diesem Bereich echte Messungen in den letzten Jahren offenbar nicht durchgeführt worden.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zur Frage nach dem eingezeichneten Schallschutz zwischen Freudenberg- und Ringofenstraße kam im Oktober 2008 die Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt, es handele sich hierbei um die Böschung, die durch den Einschnitt beim Autobahnbau entstanden ist.
Mit Schreiben vom 22.09.2009 erhielten wir dann auch die angeforderten Ergebnisse der Lärmmessungen:
Messergebnisse Ringofenstraße 15, Nordseite Wohnungsfenster des Erdgeschosses |
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Datum | Uhrzeit |
Mittelungspegel Lm in db(A) |
29.06.2009 | 06:00-22:00 Uhr | 62,0 |
30.06.2009 | 62,9 | |
01.07.2009 | 62,7 | |
02.07.2009 | 62,8 | |
29./30.06.2009 | 22:00-06:00 Uhr | 52,6 |
30.06./01.07.2009 | 51,6 | |
01./02.07.2009 | 58,1 | |
02./03.07.2009 | 57,2 |
Die Immisionsgrenzwerte betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A), in Kern-, Dorf- und Mischgebieten tags 72 dB(A) und nachts 62 dB(A). Da diese Grenzen nicht überschritten werden, besteht laut Schreiben des zuständigen Dezernats derzeit keine kurzfristige Möglichkeit, Ansprüche zur Lärmsanierung gegenüber dem Straßenbaulastträger durchzusetzen.