Zugang zur Rettbergsaue
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ortsbeirats am 25.04.2012
Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten, bis zur Sitzung des Ortsbeirates am 22.08.2012 einen tragfähigen Vorschlag zu erarbeiten, wie auch weiterhin ein freier und verkehrssicherer Zugang zur Rettbergsaue über die Schiersteiner Brücke gewährleistet werden kann.
Begründung:
Es ist nicht zu akzeptieren, dass zum einen der bisher kostenfreie Zugang zur Rettbergsaue fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung nunmehr zwingend geschlossen werden muss. Zum anderen ist damit auch die bisherige Fußverbindung zwischen den Strandbädern von Biebrich und Schierstein nicht mehr möglich. Schließlich ist auch beim Neubau der Brücke ein derartiger Zugang geplant, der dann ziemlich sinnlos wäre.
Zusätzlich sollte überlegt werden, was mit Besucherinnen und Besuchern passiert, welche die letzte Fährfahrt verpasst haben.
Daher erscheint es dringend notwendig, eine Neuabgrenzung des Naturschutzgebietes oder eine Novellierung der Verordnung aus dem Jahre 1984 vorzunehmen, die ohnehin nicht mehr auf einem aktuellen Stand sein kann und im Zuge des geplanten Neubaues der Schiersteiner Brücke wahrscheinlich in jedem Fall überarbeitet werden muss.
Bemerkungen:
Da die Sperrung auch in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen hat, gab es in der Zeit zwischen dem Einreichen von Anträgen und dem Sitzungstermin eine Reihe von Aktivitäten und neue Informationen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, weder über den obigen gemeinsamen Antrag noch über den entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion abzustimmen, sondern über den folgenden Text:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Durchführung folgender Maßnahmen:
Kurzfristig:
- Für 2012 Aussetzen der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ vom 10.12.1984, soweit es die Nutzung des Weges betrifft. Wenn das knapp dreißig Jahre nicht angewendet wurde, sollte es auch ein weiteres Jahr so gehen können.
- Freigabe des Zugangs von der Brücke zur Rettbergsaue und Öffnung des Weges von dort zum Schiersteiner Strandbad, da auf diesem Abschnitt offenbar keine (wesentlichen) Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
- Umgehender Ortstermin für die Wegstrecke von der Brücke zum Strandbad Biebrich zur Klärung der Frage, ob für die dort erforderlichen Wegsicherungsmaßnahmen kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dabei sollte eine möglichst breite Beteiligung angestrebt werden (Hessen-Forst, Mattiaqua, Ortsbeiräte, Regierungspräsidium, Umweltamt, Naturschutzverbände).
- Falls eine derartige Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, sollten die Maßnahmen auch kurzfristig umgesetzt werden, eventuell unter Einbeziehung der Angebote von Bürgerinnen und Bürgern (Campingfreunde Rettbergsaue, sonstige Initiativen,..., eventuell auch THW).
Mittelfristig:
- Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ vom 10.12.1984, so dass eine Nutzung des Weges ohne Verstoß gegen diese Verordnung möglich ist.
- Verbindliche Regelung über die zukünftige Durchführung der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen vor der Brut- und Setzzeit 2013, einschließlich Klärung der Finanzierung.
Bemerkungen:
Dieser Vorschlag wurde dann einstimmig angenommen.
Seit dem 02.05.2012 sind der Zugang von der Brücke zur Rettbergsaue und der Weg von dort zum Schiersteiner Strandbad wieder geöffnet, so dass zumindest die ersten beiden Wünsche wirklich kurzfristig erfüllt wurden. Außerdem hat der geforderte Ortstermin inzwischen stattgefunden, und zwar mit dem Ergebnis, dass auch die übrigen Punkte nach jetziger Planung bis Anfang August 2012 umgesetzt werden sollen. Das ist inzwischen geschehen. Allerdings droht wegen des Neubaus der Schiersteiner Brücke von 2013 bis 2013 eine erneute Sperrung des fußläufigen Zugangs.