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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Hochwertige Entwicklung des Geländes der ehemaligen „Knochenmühle“

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 17.12.2014

Ehemalige Knochenmühle (Kartenausschnitt)
Ehemalige Knochenmühle (Kartenausschnitt)

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, wie nach Ablauf der Veränderungssperre am 04.04.2015 sichergestellt werden kann, dass es auf dem jetzt brach liegenden Gelände der ehemaligen Scheidemantel KG („Knochenmühle“) zur gewünschten hochwertigen Entwicklung kommt. Außerdem bitten wir darum, alle sinnvollen Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, fristgerecht in die Wege zu leiten.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat sich mehrfach für eine hochwertige Entwicklung des Geländes rund um den Schiersteiner Osthafen ausgesprochen. Dazu gehört neben der Renaturierung der Bismarksaue und der Ausweitung des Regionalparks Rhein-Main auch eine passende Planung für das Gelände der ehemaligen Scheidemantel KG („Knochenmühle“). Ein derartiges Ziel wird auch vom Stadtplanungsamt unterstützt.

Speziell dürfen sich die Fehler nicht wiederholen, die dann dazu geführt haben, dass das sogenannte MultiServiceCenter auf der anderen Seite der Rheingaustraße gegen den Willen von Ortsbeirat und Stadtentwicklungs-Dezernat genehmigt werden musste. Eine derartige oder ähnliche Bebauung wollen wir auf dem Gelände der „Knochenmühle“ nicht, und zwar nicht nur aus optischen Gründen, sondern auch wegen der ohnehin schon zu hohen Verkehrsbelastung in diesem Bereich.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 12.05.2015 teilte uns Stadträtin Möricke vom Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr mit, dass „weitere Planungsgebiete im Hafen derzeit vom Dezernat nicht bearbeitet werden können“.

Allerdings gibt es die Hoffnung, dass sich auf dem Gelände zumindest während des Neubaus der Schiersteiner Brücke nichts tut, also bis 2019. Der Eigentümer hat auch bislang keinerlei Anstalten gemacht, das brachliegende Grundstück zu nutzen oder zu vermarkten.


Erstellt: 28.11.2014, letzte Änderung: 19.05.2015, Autor: W.Richters, © 2000