Freigabe des Weges Vogesenstraße - Lindenbachtal für Räder
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 17.12.2014
Kartenausschnitt
Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Vogesenstraße und dem Lindenbachtal für Räder freigeben zu lassen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Begründung:
Der im nebenstehenden Kartenausschnitt markierte Wegabschnitt ist aktuell nur für Fußgängerinnen und Fußgänger freigegeben (Verkehrszeichen 239). Dieser Weg ist aber relativ breit, wenig begangen und für Radtouren beispielsweise aus Richtung Stielstraße oder Krembergsiedlung eine sehr geeignete Zufahrt ins Lindenbachtal.
Weg Vogesenstraße - Lindenbachtal
Bemerkungen:
Der Antrag wurde mit drei Enthaltungen von Mitgliedern der CDU-Fraktion angenommen.
Mit Schreiben vom 21.01.2015 erhielten wir den Bescheid des Dezernats für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen, dass der Weg nicht für Radfahrer freigegeben werden kann, weil er nicht die erforderliche Mindestbreite von 2,5 Meter aufweist, sondern nur 2 Meter breit sei.
Nachmessungen unsererseits ergaben dann, dass der Weg in der Regel eine Breite von 2,5 Meter hat. Wenn man von der Vogesenstraße kommt, ist der vordere Abschnitt allerdings nur in einer Breite von 2,3 Metern asphaltiert. Der Rest ist mit Gras bewachsen. Außerdem wird der gesamte Weg von „gefühlt“ kaum mehr als zehn Personen pro Tag benutzt.
Trotzdem besteht das zuständige Dezernat in einem weiteren Brief vom 25.02.2015 auf einer Mindestbreite von 2,50 Metern, weil „ein fahrradfreundliches Wiesbaden nur dann entsteht, wenn Radverkehrsanlagen dort angelegt werden, wo sie auch den qualitativ geforderten Standard einhalten und gefahrlos genutzt werden können“.
Ein erneuter Widerspruch, unterstützt von Argumenten der Wiesbadener Fachleute des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), führte dann endlich am 21.10.2015 zu einem Bescheid der Straßenverkehrsbehörde mit folgendem Inhalt:
Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Tiefbau- und Vermessungsamt als Straßenbaulastträger sich entschieden hat, dass Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu entfernen. Demzufolge können nach Entfernung des Verkehrszeichens sowohl Fußgänger als auch Radfahrer diesen Weg nutzen. Sollten Sie weitere Fragen zur Nutzung dieses Weges haben, darf ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an das Tiefbau- und Vermessungsamt zu wenden.