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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Bodenuntersuchungen beim Neubau des Postverteilzentrums

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 28.09.2016

Lage der Verdachtsfläche
Ungefähre Lage der Verdachtsfläche

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten, ob beim Neubau des Postverteilzentrums an der Stielstraße umwelttechnische Untersuchungen vorgenommen werden und welche Ergebnisse es dabei gegeben hat.

Begründung:

Es handelt sich bei dem Grundstück um die Altablagerungsverdachtsfläche „Ehemalige Ziegelei, Gelände TÜ Hessen“, die laut Umweltamt folgenden Status hat:

„Die Altablagerungsfläche wurde bisher nicht umwelttechnisch untersucht. Die Fläche ist bebaut und gewerblich genutzt. Im Rahmen von Baumaßnahmen wurden auf Teilflächen (Altstandorten) umwelttechnische Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmen (Aushub) vorgenommen. Die Altablagerungsfläche ist nicht beim Regierungspräsidium Darmstadt als Verdachtsfläche registriert. Umwelttechnische Untersuchungen sind, außer im Rahmen von gegebenenfalls auf dem Grundstück stattfindenden Baumaßnahmen, nicht erforderlich.“


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 11.11.2016 erhielten wir dann vom Dezernat für Umwelt und Soziales die Rückmeldung, dass 2013 im Vorfeld der Baumaßnahme ein umwelt- und abfalltechnisches Gutachten erstellt wurde, und zwar im Auftrag des TÜV Hessen. Danach handelt es sich bei dem Gelände um eine Auffüllung, unter anderem mit Betonbruch, Kohle- und Schlackeresten. Eine Bodenprobe ergab einen erhöhten Fluorid-Gehalt, die zweite einen leicht erhöhten PAK-Gehalt. Die anschließende Sickerwasserprobe zeigte, dass davon keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. Lediglich die aus der Asphaltdecke entnommene Probe wies hohe PAK-Werte aus, so dass eine gesonderte abfallrechtliche Entsorgung des Asphaltmaterials erforderlich ist.

Da es sich außerdem um eine Baumaßnahme handelt, bei der keine Baugrube ausgehoben wird, gab es auch seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehnigung.


Erstellt: 17.09.2016, letzte Änderung: 19.11.2016, Autor: W.Richters, © 2000