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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Zuordnung von Häusern in der Emil-Dietz-Straße

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zur Sitzung des Ortsbeirats am 23.01.2019

Plan der betroffenen Häuser
Plan der betroffenen Häuser

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, für eine geeignete Lösung zu sorgen, die es ermöglicht, dass Ortsunkundige die Zugänge zu den Hausnummern 6 und 10 der Emil-Dietz-Straße in Wiesbaden-Schierstein problemlos finden.

Begründung:

Die Häuser zwischen Emil-Dietz- und Karl-Pracht-Straße mit den Hausnummern 4, 6, 8 und 10 sind der Emil-Dietz-Straße zugeordnet. Alle Gebäude haben einen Zugang von der Karl-Pracht-Straße, während sich nur die Hausnummern 4 und 8 zusätzlich auch von der Emil-Dietz-Straße erreichen lassen.

Speziell bei der Hausnummer 6, die sich noch nicht einmal in einer Randlage befindet, haben Besucherinnen, Besucher, Rettungs- und Paketdienste immer wieder erhebliche Schwierigkeiten, den Zugang zu finden. Hier kann man offenbar auch baulich keine Abhilfe schaffen.

Minimallösung dieses Problems wäre es, die jetzige Hausnummer 6 in die Karl-Pracht-Straße zu verlegen. Maximallösung wäre eine Zuordnung sämtlicher vier Gebäude zur Karl-Pracht-Straße.


Neues Hinweisschild der Stadt
Neues Hinweisschild der Stadt

Bemerkungen:

Der Antrag wurde ergänzt um die Anmerkung, dass der Ortsbeirat die Maximallösung bevorzugen würde, und dann einstimmig angenommen.

Mit Datum vom 14. März 2019 erhielten wir einen Zwischenbescheid des Dezernats für Umwelt, Grünflächen und Verkehr, dass sich das Tiefbau- und Vermessungsamt mit der zuständigen Hausverwaltung in Verbindung gesetzt hat und sich mit den Verwaltungsbeiräten der betroffenen Häuser vor Ort treffen wird, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Da bei einer Adressänderung für die Eigentümer und Mieter viele Unannehmlichkeiten und Kosten (neue Ausweise, Benachrichtigung an alle Versorgungsunternehmen, Banken, Änderungen im Grundbuch etc.) entstehen, soll vorher geprüft werden, ob Zusatzschilder zur besseren Orientierung und zum schnellen Auffinden von Personen durch Rettungskräfte ausreichend sind oder ob eine Adressänderung nötig ist.

Ende April 2019 waren dann plötzlich Hinweisschilder installiert. Von der Ortsverwaltung erhielten wir auf Anfrage folgende Auskunft:

„Rückfragen beim zuständigen Amt haben ergeben, dass das Tiefbauamt eine Begehung mit den betroffenen Anwohnern und der Hausverwaltung durchgeführt hat. Konsens war, dass die Stadt eine Hinweistafel, wie jetzt geschehen, stellt und die Anwohner ihrerseits an den Häusern weitere Hinweise anbringen. Einen Umbenennung war von den Anwohnern ausdrücklich nicht gewünscht. Das Anbringen der Schilder an den Häusern verzögert sich wohl jedoch noch bis zur nächsten Eigentümerversammlung, die erst im November stattfindet. Ein Anbringen von Schildern an den Hausfassaden sei nur mit Mehrheitsbeschluss möglich.“


Erstellt: 06.01.2019, letzte Änderung: 29.04.2019, Autor: W.Richters, © 2000