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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Zufahrt in die Felder am Ende des Hundesportplatzes

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 21.09.2011

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Beschilderung am Ende des Hundesportplatzes so zu ändern, dass dort wieder eine sinnvolle und mit den anderen Zufahrten kompatible Regelung gilt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Radfahrerinnen und Radfahrer den asphaltierten Weg Richtung Grunsels Börnchen derzeit nur nutzen dürfen, wenn sie Anlieger sind.

Begründung:

Zeichen 260Der Ortsbeirat hat sich bereits am 28.04.2005 mit dem Thema beschäftigt. Anschließend wurde bei allen Einfahrten in diesen Teil unserer Gemarkung eine einheitliche Regelung eingeführt, die jetzt beispielsweise an der Schönstattkapelle noch Gültigkeit hat. Dabei handelt es sich um das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“.

Aus unerfindlichen Gründen steht inzwischen am Ende des Hundeübungsplatzes aber das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge alle Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Das hat die groteske Konsequenz, dass man derzeit beispielsweise mit dem Fahrrad von der Schönstattkapelle über Grunsels Börnchen und die Grorother Mühle nach Frauenstein fahren darf. Die gleichen Ziele sind aber bei einem Start am Hundeübungsplatz für Räder nicht erlaubt.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 22.11.2011 erhielten wir vom zuständigen Dezernat die Information, dass bereits am 28.10.2011 das Verkehrszeichen 250 durch das Verkehrszeichen 260 ausgetauscht wurde.

Der Zusatz „Anlieger frei“ blieb allerdings erhalten, so dass leider kein Konzept für die gesamte Gemarkung zu erkennen ist, weil beispielsweise an der Schönstattkapelle weiterhin der Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gilt. Aus diesem Grunde haben wir beim zuständigen Amt noch einmal nachgefragt, wem denn nun eigentlich die Zufahrt ins Gelände erlaubt werden soll.


Erstellt: 06.09.2011, letzte Änderung: 02.05.2012, Autor: W.Richters, © 2000