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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Werbe- und Hinweisschilder an der westlichen Ortseinfahrt

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 25.10.2011

Schilder an der westlichen OrtseinfahrtDer Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Informationen und Maßnahmen zu den zahlreichen Werbe- und Hinweisschildern in der Söhnleinstraße zwischen den Einmündungen von Elbe- und Neckarstraße:

  • Sind alle privaten Werbeschilder, die zum Teil eine erhebliche Größe aufweisen oder in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, genehmigt oder zumindest in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften angebracht?
  • Warum ist die offizielle Tafel „Stadtinformation“, die augenblicklich lediglich als Werbefläche für eine einzelne Firma dient, entgegen der Zusage des damaligen Dezernenten Prof. Pös immer noch nicht mit sinnvollen Inhalten versehen oder entfernt? Das Schild steht seit Jahren und hat nie dem eigentlichen Zweck gedient.
  • Wenn neben dem Schild „willkommen in schierstein“ schon Plastikfolien mit Hinweisen auf Veranstaltungen in der Stadt erforderlich sind, dann bitten wir um eine stabile und ordentliche Anbringung, damit es zukünftig nicht so aussieht wie augenblicklich bei dem Hinweis auf den Wochenmarkt.

Begründung:

Die Söhnleinstraße ist das Eingangsportal Schiersteins aus Richtung Rheingau. Deshalb legt der Ortsbeirat auch großen Wert auf eine gefällige Neugestaltung im Rahmen des Rückbaus dieser Straße. Diese Pläne ruhen aber derzeit offenbar leider wegen fehlender Mittel. Im Gegensatz dazu sind die obigen Vorschläge sofort umzusetzen und würden die Einfahrt nach Schierstein zumindest ein wenig attraktiver machen können.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 20.12.2011 wurden wir vom zuständigen Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr unterrichtet, dass sämtliche angesprochenen Schilder auf einem städtischen Grundstück stehen. Zugehörige Baugenehmigungen seien hierfür nicht aktenkundig.

Die Firma Wall AG hat 2011 einen Werbepachtvertrag für 15 Jahre mit der Landeshauptstadt Wiesbaden abgeschlossen, der auch für „Gewerbehinweisanlagen“ gilt. Im Rahmen dieses Exklusivvertrages soll es 2012 zu einem völligen Austausch der auf öffentlichem Grund stehenden Gewerbehinweisanlagen kommen. Dabei sollen dann gegebenenfalls auch alte, nicht mehr zulässige Schilder abgebaut werden.

Auf die privaten Werbeschilder, also den ersten Punkt des obigen Antrags, wurde in dem Brief allerdings nicht eingegangen, so dass wir mit Schreiben vom 03.01.2012 noch einmal an dieses Thema erinnert haben. Daraufhin erhielten wir mit Datum vom 25.01.2012 die zusätzliche Information, dass inzwischen eine Überprüfung der privaten Werbeschilder durch das Bauaufsichtsamt erfolgt sei. Da einzelne dieser Werbeanlagen offenbar nicht mit den bestehenden Bauvorschriften übereinstimmen, wird das Amt die Herstellung baurechtlicher Zustände betreiben.

Zusätzlich führte die Aussage des Dezernats, dass die Firma Wall AG offenbar die Exklusivrechte für die Vermarktung aller Außenwerbeflächen der Stadt auf öffentlichem Grund besitzt, zu einem weiteren Antrag.


Erstellt: 17.10.2011, letzte Änderung: 01.02.2012, Autor: W.Richters, © 2000