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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Zufahrtsregelung für die Gemarkung westlich der Freudenbergstraße

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 20.06.2012

Chaos bei der ZufahrtsregelungWir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden möge für die Gemarkung westlich der Freudenbergstraße ein Konzept für eine einheitliche Zufahrtsregelung entwickeln und umsetzen lassen.

Begründung:

Unser Antrag „Zufahrt in die Felder am Ende des Hundesportplatzes“ in der Sitzung am 21.09.2011 hat zwar dazu geführt, dass bei der Zufahrtsregelung für die Gemarkung westlich der Freudenbergstraße einheitlich das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) eingesetzt wird, sofern überhaupt ein Schild vorhanden ist. Damit können Radfahrer endlich wieder alle Wege der Gemarkung legal benutzen.

Wenig nachvollziehbar ist die aktuelle Situation allerdings für Autos und Motorräder, da es allein westlich der Freudenbergstraße zwischen Bahnübergang und Schönstatt-Kapelle mindestens vier unterschiedliche Regelungen gibt:

  • Keinerlei Einschränkung: Weg gegenüber der Einmündung der Sundgaustraße in die Illstraße
  • Landwirtschaftlicher Verkehr frei: Schönstatt-Kapelle, Verlängerung der Schwarzwaldstraße, am Bolzplatz neben dem Haus Freudenbergstraße 90, Wege nach Norden und Westen gegenüber der Einmündung der Klabundstraße in die Freudenbergstraße
  • Land- und forstwirtsch. Verkehr frei: Vor dem Haus Schwarzwaldstraße 12 in Richtung Nordwesten abzweigender Weg
  • Anlieger frei: Am Ende des Hundesportplatzes

Die Einfahrten nördlich der Schönstatt-Kapelle und die Zufahrten von Frauenstein sind bei der obigen Aufstellung gar nicht berücksichtigt, sollten aber in eine einheitliche und nachvollziehbare Lösung eingebunden werden.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben der zuständigen Stadträtin Möricke vom 08.11.2012 wurden wir informiert, dass der Zusatz „Anlieger frei“ am Ende des Hundesportplatzes durch ein neues Zusatzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ersetzt wird. Damit ist dann zumindest die größte Unstimmigkeit bei den unterschiedlichen Regelungen beseitigt.


Erstellt: 04.05.2012, letzte Änderung: 20.11.2012, Autor: W.Richters, © 2000