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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Altautolager am Schiersteiner Bahnhof

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 04.10.2017

Nördlich der Bahnsteige
Nördlich der Bahnsteige
hinten links Altautos, rechts alte Container

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob das vor kurzem eingerichtete Altautolager auf dem Gelände nördlich des Gleises 2 am Schiersteiner Bahnhof genehmigt wurde und welche Eigentumsverhältnisse dort vorliegen. Weiter wird darum gebeten, die Einrichtung einer „Park + Ride“-Anlage an dieser Stelle voranzubringen.

Begründung:

Seit kurzem stehen auf dem mit einem Steckzaun umgebenen Gelände nördlich des Gleises 2 am Schiersteiner Bahnhof mehrere ungeordnete Container und abgemeldete KFZ und Wohnmobile in nicht unerheblicher Anzahl (> 20). Offenbar hat hier eine Firma ihren neuen Standort gefunden. An der Zufahrt von der Freudenbergstraße steht ein Schild „Firma Schmelzer, Eisenmännchenweg 1, 65201 Wiesbaden“. Ob der dort abgestellte Toilettenwagen und ein demoliertes Auto dazugehören, ist nicht bekannt.

Diese neue Grundstücksnutzung widerspricht der vom Ortsbeirat gewünschten zukünftigen Errichtung einer „Park + Ride“-Anlage mit Carsharing-Plätzen und der Steigerung der Attraktivität des Bahnhofsumfeldes. Der Schiersteiner Bahnhof ist eines der Tore Schiersteins.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde durch den Wunsch ergänzt, dort zusätzlich Ladestationen für Elektro-Mobilität zu installieren, und dann einstimmig angenommen.

Mit Datum vom 14.02.2018 erhielten wir eine Stellungnahme des Umweltamtes mit folgendem Inhalt:

Eine Besichtigung vor Ort durch die Untere Wasserbehörde ergab, dass dort abgemeldete Fahrzeuge abgestellt werden. Altfahrzeuge (Schrottfahrzeuge) wurden nicht vorgefunden.

Es handelt sich um ein abgezäuntes Gelände, das nicht zugänglich ist.

Anhaltspunkte für eine Werkstattnutzung sind nicht vorhanden. Hinweise auf einen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind, soweit von außen erkennbar, nicht vorhanden. Informationen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen liegen der Unteren Wasserbehörde bislang nicht vor.


Erstellt: 27.09.2017, letzte Änderung: 28.02.2018, Autor: W.Richters, © 2000