Neue Straßenreinigungssatzung in Schierstein
Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 31.01.2018
Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Reinigungsklassen folgender Schiersteiner Straßen in der neuen Straßenreinigungssatzung nachvollziehbar zu erläutern oder diese Einstufung gegebenenfalls zu korrigieren:
- Liebwiesweg (B 1)
- Hüttenstraße und Schoßbergstraße (B 2)
- Freudenbergstraße zwischen Bert-Brecht-Straße und Stielstraße (B 2)
Begründung:
Der Ortsbeirat hat die beiden Alternativvorschläge für die Straßenreinigungssatzung in seiner Sitzung am 28.06.2017 abgelehnt, unter anderem weil beide Varianten Einstufungen enthielten, die vor Ort nicht nachvollziehbar waren. Trotzdem wurden die Vorschläge der Initiative „Gehwegreinigung in Bürgerhand“ (GiB) inzwischen weitgehend in die neue Satzung übernommen. Speziell bei den genannten Straßen haben wir den Eindruck, dass die Reinigungsklasse jeweils zu hoch ist.
- Der Liebwiesweg ist eine Anwohnerstraße in Randlage, im südlichen Teil schmal und mit Poller abgesperrt.
- Hüttenstraße und Schoßbergstraße sind Anliegerstraßen mit überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken ohne starken Publikumsverkehr. Die Schoßbergstraße ist Sackgasse, während die Hüttenstraße als Einbahnstraße lediglich von der Alten Schmelze abgeht und im Bogen wieder dorthin zurückführt.
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Die Freudenbergstraße ist lokale Verbindungsstraße am Rande von Schierstein-Nord. Die Verschmutzung der Fahrbahn ist eher gering, auch bedingt durch das Gefälle. Linienbusse verkehren nur auf dem kleinen Abschnitt zwischen Stielstraße und Hermann-Löns-Straße, wenn man mal die äußerst selten fahrende Linie 18 vernachlässigt. Daher ist die zweimalige Fahrbahnreinigung der Freudenbergstraße für uns nicht nachvollziehbar.
Außerdem bitten wir um Informationen, wie mit dem „Nebenarm“ der Freudenbergstraße zwischen Klabundstraße und Bert-Brecht-Straße verfahren werden soll. Hier handelt es sich um eine kleine Wohnstraße und Sackgasse.
Bemerkungen:
Der Antrag wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Im Antwortschreiben vom 20.03.2018 bezieht sich das zuständige Dezernat des Bürgermeisters im Wesentlichen auf die Bewertungsmatrix der Bürgerinitiative „Gehwegreinigung in Bürgerhand“. Auf spezielle Hinweise, etwa auf den „Nebenarm“ der Freudenbergstraße oder die Situation im Liebwiesweg, wird gar nicht eingegangen.
Allerdings wird in dem Brief auch angekündigt, dass die Entsorgungsbetriebe (ELW) in den Jahren 2018 und 2019 im Rahmen ihrer Qualitätssicherung ein Monitoring aller Straßen in den Reinigungsklassen A und B sowie von ausgewählten Straßen der Reinigungsklasse C durchführen wird. Die Ergebnisse werden den Gremien dann im Jahr 2020 präsentiert. Wenn erforderlich, soll es anschließend zu Anpassungen kommen.