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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Lärmschutz an der neuen Schiersteiner Brücke

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 16.12.2020

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird um Informationen gebeten, wie der aktuelle Stand bei den Überlegungen zum Lärmschutz für Schierstein an der neuen Autobahnbücke der A 643 über den Rhein aussieht.

Begründung:

Bei der Vorstellung der Planungen für den Neubau der Schiersteiner Brücke wurde der Ortsbeirat informiert, dass Hessen Mobil keinen zusätzlichen Lärmschutz in Richtung Schierstein anbringen wird. Damals hat Bürgermeister Arno Goßmann zugesagt, dass sich dann die Landeshauptstadt Wiesbaden um dieses Thema kümmern werde.

Seitdem hat der Ortsbeirat nichts mehr davon gehört, obwohl die für Schierstein relevante Brücke stromabwärts seit geraumer Zeit fertig ist.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 4. Februar 2021 erhielten wir vom Dezernat für Umwelt, Grünflächen und Verkehr folgende Rückmeldung:

Wie das Umweltamt mitteilt, wurde dem Straßenbaulastträger (vertreten durch Hessen Mobil) kein Baurecht für die Lärmschutzwände entlang der Schiersteiner Brücke (A 643) geschaffen.

Hessen Mobil ist verpflichtet, eine Lärmschutzwand auf der östlichen (Biebricher) Seite zu errichten, um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärmimmisionen zu schützen. Der Bau einer Lärmschutzwand durch die Landeshauptstadt Wiesbaden auf der westlichen (Schiersteiner) Seite führt zu Immisionskonflikten. Schalltechnische Berechnungen ergaben deutliche Pegelerhöhungen durch Reflektionen von bis zu 6 dB(A) innerhalb der schutzbedürftigen Bebauung im Schiersteiner Bereich der Rheingaustraße.

Ankerplatten zur Befestigung von Lärmschutzwandelementen sind bereits auf der gesamten Länge der Stahlkonstruktion auf der Westseite der Brücke eingebaut. Aufgrund der erheblichen Pegelerhöhungen wurde mit Hessen Mobil vereinbart, keine Lärmschutzwand wie beauftragt zu bauen.

Eine Ausfachung des Geländers auf der Ostseite im Anschluss an die Lärmschutzwand von Hessen Mobil wäre technisch sehr aufwendig und teuer und würde nur einen sehr geringen Lärmschutz des Erholungsgebietes erbringen und dies auch nur unter der Annahme, dass die Ausfachung bis zum Boden und zwischen den Pfosten möglich wäre, was nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand realisierbar wäre.

Bereits positiv schallschützend wirkt sich hingegen die 1,10 m hohe Betongleitwand aus, die sich zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg befindet.

Selbst wenn eine Schallschutzwand eher nichts bringt, sondern den Lärmpegel im Schiersteiner Teil der Reichsapfelstraße noch erhöht, ist es doch interessant zu erfahren, dass im Gegensatz zu früheren Versprechen offenbar eine derartige Maßnahme auch technisch gar nicht mehr vorgesehen ist.


Erstellt: 29.11.2020, letzte Änderung: 10.02.2021, Autor: W.Richters, © 2000